Grüne Wirtschaft

Hilfestellung für Akteure der Windenergie

Der Bundesverband WindEnergie bietet mit einem Paket aus juristischer Handreichung und Informationstagen in 10 Städten Akteuren der Windenergie eine praxisnahe und verständliche Hilfestellung, um gut vorbereitet an den künftigen Ausschreibungen bei Windenergie an Land teilzunehmen.

Der Bundesverband WindEnergie bietet mit einem Paket aus juristischer Handreichung und Informationstagen in 10 Städten Akteuren der Windenergie eine praxisnahe und verständliche Hilfestellung, um gut vorbereitet an den künftigen Ausschreibungen bei Windenergie an Land teilzunehmen.

28.11.2016 - Pressemeldung BWE

Juristische Handreichung veröffentlicht, Informationstage in 10 Städten beginnen.Der Bundesverband WindEnergie bietet mit einem Paket aus juristischer Handreichung und Informationstagen in 10 Städten Akteuren der Windenergie eine praxisnahe und verständliche Hilfestellung, um gut vorbereitet an den künftigen Ausschreibungen bei Windenergie an Land teilzunehmen. Wichtigstes Ziel ist es, alle Akteure in die Lage zu versetzen, die teils komplexen formalen Herausforderungen zu bewältigen.

Schon auf dem Weg hin zu Ausschreibungen gilt es einige wichtige Termine im Blick zu behalten. Die zwei wichtigsten sind: Bis 31.01.2017 muss zwingend die Meldung einer bis 31.12.2016 erfolgten Genehmigung an das Anlagenregister vorgenommen sein, um noch die fortgeschriebene EEG-Vergütung für die Übergangszeit nutzen zu können. Und wer sich entscheidet, mit einem bis 31.12.2016 genehmigten Projekt in Ausschreibungen zu gehen, muss dies der Bundesnetzagentur bis 28.02.2017  mitteilen.

Die Handreichung ist juristisch fundiert und zugleich verständlich formuliert, so dass sie für die Praxis leicht handhabbar ist. Detailliert werden u.a. die Voraussetzungen zur Teilnahme, der Ablauf des Verfahrens sowie die inhaltlichen und formellen Anforderungen für Gebotsabgabe erläutert. Außerdem werden sogenannte Stolpersteine dargestellt und in einer Tabelle übersichtlich zusammengefasst. Und schließlich werden die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften erklärt. Eine Checkliste fasst die wichtigsten Eckpunkte noch einmal zusammen. Nach der Verabschiedung des EEG Änderungsgesetzes durch den Bundestag wird eine gedruckte Broschüre verfügbar sein, die auch die dort enthaltenen Regelungen berücksichtigt.

Die formellen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Windenergie-Ausschreibung sind herausfordernd. Deshalb bieten die BWE-Infotage allen Akteure der Branche eine zusätzliche Hilfestellung, um sich umfassend auf alle praktischen Aspekte von der Vorbereitung bis Umsetzung auf Ausschreibungen vorzubereiten. Die Veranstaltungen finden in Potsdam (06.12.2016), Fulda (11.01.2017), Ulm (23.01.2017), Bielefeld (30.01.2017), Leipzig (06.02.2017), Jena (13.02.2017), Wittenberg (20.02.2017), Schleswig (03.03.2017), Osnabrück (10.03.2017) und Wolfsburg (17.03.2017) statt. Anmeldungen sind auch für Nichtmitglieder des BWE hier möglich.

Wolfram Axthelm
Pressesprecher
Tel.: +49 30 212341 251
Fax.: +49 30 212341 410
w.axthelm@wind-energie.de

Der Bundesverband Windenergie e.V. - Ein starker Partner

Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) ist Mitglied im Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und vertritt mit seinen mehr als 3.000 Unternehmen und über 20.000 Mitgliedern das Know-how und die Erfahrung der gesamten Branche. Neben den Betreibern und der im deutschen Maschinenbau verankerten Zulieferer- und Herstellerindustrie, Projektierern, Sachverständigen, spezialisierten Rechtsanwälten, der Finanzbranche sowie Unternehmen aus den Bereichen Logistik, Bau, Service/Wartung sowie Speichertechnologien sind auch Stromhändler, Netzbetreiber und Energieversorger im BWE organisiert. Gemeinsam tragen sie dazu bei, dass der BWE zu allen Fragen rund um die Windenergie erster Ansprechpartner für Politik und Wirtschaft, Wissenschaft und Medien ist.



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